Sachkundenachweis im Pflanzenschutz
Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere über Pflanzenschutz berät.
Der Sachkundenachweis muss von der sachkundigen Person online beantragt werden. Die Anträge werden automatisch an das entsprechende Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) weitergeleitet und dort geprüft. Liegen die Voraussetzungen für den beantragten Sachkundenachweis vor, erhalten Sie einen gebührenpflichtigen Bewilligungsbescheid (25 Euro). Im Anschluss versendet ein zentraler Dienstleister den Sachkundenachweis im Scheckkartenformat.
Sachkundeschulung im Pflanzenschutz mit Prüfung
Terminübersicht
- Samstag, 17.02.2024 - 08.15 bis 15.45 Uhr Theorieunterricht
- Montag,19.02.2024 - 18.00 bis 21.00 Uhr Theorieunterricht
- Samstag, 24.02.2024 - 08.15 bis 15.45 Uhr Theorieunterricht
- Montag, 26.02.2024 - 18.00 bis 21.00 Uhr Theorieunterricht mit schriftlicher Prüfung
- Freitag, 01.03.2024 - 07.30 bis 12.00 Uhr Praktische Schulung
- Freitag, 01.03.2024 bis Dienstag, 05.03.2024 - Praktische und mündliche Prüfung
Weitere Informationen
- Der Kurs ist kostenfrei, die Prüfungsgebühr beträgt 35 €.
Anmeldung
Die Anmeldung ist ausschließlich online möglich. Anmeldeschluss ist der 31. Januar 2024.
Weitere Informationen
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz
Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
Das Sachgebiet L2.3P Landnutzung am AELF Deggendorf-Straubing ist zuständig für den Regierungsbezirk Niederbayern.
Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
Fortbildung
Fortbildung im Pflanzenschutz - Institut für Pflanzenschutz der LfL