Seminarrückblick
Afrikanische Schweinepest – Präventionsmaßnahmen
Am 19.08.2024 fand eine bayernweite Info-Veranstaltung des Netzwerk Fokus Tierwohl in Kooperation mit dem AELF Abensberg-Landshut statt. Das Thema des Abends waren die Präventionsmaßnahmen im Rahmen der Afrikanischen Schweinepest (ASP).
Als erste Rednerin sprach Dr. Anja Rostalski vom Tiergesundheitsdienst Bayern über den aktuellen Stand, insbesondere in Hessen und Rheinland-Pfalz. Dort, nur 350 km von Landshut entfernt, wurde Mitte Juni ein infiziertes Wildschein gefunden. Seitdem wurden in dem Gebiet über 160 Schweine positiv getestet, davon neun Fälle in Hausschweinebeständen. Die festgestellte Virusvariante ist nicht identisch mit dem Seuchengeschehen in Brandenburg. Das lässt auf die Einschleppung durch die „berühmte Wurstsemmel“ aus betroffenen Ländern schließen. Die Eintragsursache des Virus in der Mitte Deutschlands konnte bisher nicht eindeutig geklärt werden. Es hätte also jeden treffen können!
Bisher gibt es keinen Impfstoff, um Schweine vor einer Infektion mit dem Virus zu schützen. Nur durch erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen kann eine Verbreitung und Eintragung in den eigenen Betrieb vermieden werden.
Überprüfen Sie die Biosicherheit Ihres Betriebes!
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So muss der Betrieb die o. g. verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, eine amtliche Betriebsinspektion machen und die ständige Überwachung durchführen. Diese drei Komponenten werden im „freiwilligen Verfahren Status-Untersuchung“ vereint. Wenden Sie sich dafür an Ihren Tierarzt und sprechen Sie diese Möglichkeit durch.
Als weitere Referentin informierte Dr. Ellen Koch von der Bayerischen Tierseuchenkasse (TSK) über die Leistungen der TSK. Muss auf Anordnung der Tierbestand getötet werden, wird grundsätzlich 100% des Netto-Marktwertes zum Zeitpunkt des Verlustes erstattet. Ebenfalls werden Kosten, die unmittelbar bei der Tötung entstehen, Kosten für Reinigung und Desinfektion sowie Kosten der Tierkörperbeseitigung übernommen. Auch Kosten für die Blutuntersuchung beim freiwilligen Verfahren Status-Untersuchung werden teilweise von der TSK übernommen. Ein Entschädigungsanspruch entfällt, wenn gegen tierseuchenrechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit der ASP verstoßen wurde. Hierzu zählt die Nichteinhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen, Verstöße gegen die Schweinhaltungs-hygieneverordnung sowie der Verstoß gegen behördliche Anordnungen. Auch eine verspätete oder ausbleibende Anzeige des Seuchenverdachts führt dazu.
Formular für einen Erstattungsantrag der Tierseuchenkasse - Bayerische Tierseuchenkasse
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